Soziotherapie

Was bedeutet ambulant Soziotherapie?

Die Soziotherapie nach § 37a SGB V soll die Inanspruch-nahme ärztlicher oder psychotherapeutischer Verordnungen ermöglichen und die PatientInnen in die Lage versetzen, die Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen.

Sie unterstützt den Prozess, einen besseren Zugang zu der Krankheit zu ermöglichen und die soziale Kontaktfähigkeit sowie die Kompetenzen zu fördern.

Dabei werden die PatientInnen durch gezielte Motivierungs-arbeit sowie strukturierte Trainingsmaßnahmen unterstützt, ihre psychosozialen Defizite abzubauen.
Die Soziotherapie soll zudem dazu beitragen, eine Kranken-hausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen. 

An wen richtet sich die Maßnahme?

Das Angebot richtet sich an psychisch erkrankte Menschen, die nicht in der Lage sind, ärztlich verordnete Therapien und Hilfen anzunehmen bzw. diese nicht regelmäßig in Anspruch nehmen können.

Die Soziotherapie wird von SozialarbeiterInnen, Sozialpäda-gogInnen und Pflegefachkräften übernommen.

Leistungsüberblick

Wir bieten Unterstützung und Begleitung in unterschiedlichen Bereichen:

  • Organisation und Koordination von ärztlich verordneten Therapien (z. B. Arzttermine, Facharztanbindung, Ergo-therapie, Psychotherapie)
  • Begleitung zu Therapieterminen
  • Entwicklung einer Tages- und Wochenstruktur 
  • Training von Alltagsfertigkeiten
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Freizeitaktivitäten und beruflichen Perspektiven
  • Hilfestellung bei der Bewältigung von Konflikten
  • Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung  
  • Hilfe beim Erkennen von Frühwarnzeichen
  • Krisenprävention / Krisenintervention
  • Anleitung zum eigenverantwortlichen Umgang mit Medikamenten
  • Förderung der gesunden Persönlichkeitsanteile

Zugangsvoraussetzungen und Dauer der Maßnahme

Die Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird z. B. von FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapie, PsychotherapeutInnen und Institutsambulanzen verordnet.
Zudem kann ein Arzt bzw. eine Ärztin bei dem Verdacht einer psychischen Erkrankung Soziotherapie verordnen mit dem Ziel, eine fachärztliche Versorgung sicherzu-stellen.

Die Soziotherapie kann mit insgesamt 120 Stunden in drei Jahren verordnet werden.
Der Behandlungsplan wird mit dem Klienten bzw. der Klientin von der Soziotherapeutin oder dem Soziothe-rapeuten erstellt und mit dem Vorordner abgestimmt.  

Sofern keine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung vorliegt, wird pro Soziotherapie-Termin ein Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten (mind. 5, max. 10 €) von der Krankenkasse erhoben.

 

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