Aufsuchender Dienst

Was ist der Aufsuchende Dienst?

Der Aufsuchende Dienst ist ein niederschwelliges Angebot für psychisch erkrankte oder psychisch auffällige Menschen, die bislang nicht in der Lage oder bereit waren, selbstständig Hilfe in Anspruch zu nehmen. Er klärt vor Ort die Zuständigkeit und bietet den Betroffenen Unterstützung an, die freiwillig in Anspruch genommen werden kann.  Dies kommt in Frage bei:

  • Stark eingeschränkter Kontaktfähigkeit
  • Sozialem Rückzug
  • Körperlicher Verwahrlosung
  • Aggressivem Verhalten
  • Suchtmittelproblematik
  • Verwahrlosung der Wohnung
  • (Drohender) Wohnungslosigkeit
  • Schuldenproblematik
  • Nicht gesichertem Lebensunterhalt

Was sind die Leistungen des Aufsuchenden Dienstes?

  • Betreuung und aktive Begleitung
  • Sichern eines vertrauensvollen Betreuungsverhältnis durch regelmäßige Vor-Ort-Präsenz und Übernahme der Kontaktverantwortung
  • Einleitung und Begleitung existenzsichernder Maßnahmen (z.B. Klärung finanzieller und rechtlicher Angelegenheiten oder Begleitung von Arztbesuchen)
  • Motivation und gezielte Förderung von Selbstständigkeit
  • Medizinische Behandlungs- und Rehaangebote
  • Angebote zur sozialen und beruflichen Teilhabe
  • Beratungsstellen
  • Gesetzliche Betreuung
  • Aktivierung des sozialen Umfelds

 Voraussetzungen und Bedingungen

  • Für die Inanspruchnahme sind keine Formalia notwendig
  • Betroffene oder Dritte (z.B. Fachkräfte, Ärzte oder Nachbarn benachrichtigen den Aufsuchenden Dienst)
  • Der Aufsuchende Dienst klärt vor Ort - nach vorheriger Anmeldung und   Absprache - die Zuständigkeit
  • Weitere Unterstützungsleistungen erfolgen nur einvernehmlich und orientieren sich an den Interessen und Bedürfnissen der Betroffenen
  • Die aufsuchende Tätigkeit kann max. ein Jahr in Anspruch genommen werden

Selbstverständnis und Methode

  • Alle Maßnahmen richten sich nach den Interessen, Bedürfnissen und individuellen Möglichkeiten der Betroffenen
  • Das soziale Umfeld der Betroffenen wird in die Beratung und Betreuung mit einbezogen 
  • Die Betroffenen sollen lernen, wieder selbstständig zu leben

Weitere Faktoren können sein:

Beratung: Informationen über Hilfsangebote

Krisenintervention bei drohender Eigen- und Fremdgefährdung:

Vermittlung in Hilfsangebote

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